Bistum Aachen verzichtet auf die Anwendung der Grundordnung

hinsichtlich Art. 5, Abs. 2, Nr. 2, Buchstb. c und d für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Logo oic (c) outinchurch.de
Logo oic
Datum:
Mi. 16. Feb. 2022
Von:
Michael Schürmann

Der Synodale Weg in Deutschland hat eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Mitarbeiter:Innen sollen nicht mehr aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität gekündigt werden können.

Rolf Peter Cremer als stellvertretender Generalvikar hat bekannt gegeben, dass das Bsitum Aachen die Änderung des kirchlichen Arbeitsrechtes vorweg nimmt und die entsprechenden Paragrafen ab sofort nicht mehr anwendet.

Auf der Seite des Bistums können Sie dies genauer nachlesen.