Eucharistiefeiern in St. Donatus ab dem 9. Mai
Ab dem 1. Mai 2020 sind in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen unter Einhaltung erheblicher Auflagen wieder öffentliche Gottesdienste gestattet. Die fünf Diözesen in NRW haben mit dem Land Rahmenbestimmungen erarbeitet, die den behördlichen Auflagen und dem Schutzbedürfnis der Gottesdienstbesucher Rechnung tragen. Unter Beachtung dieser Vorgaben wird unser Gottesdienstangebot in St. Donatus ab dem 9. Mai wie folgt geregelt:
Der Gesundheitsschutz / Infektionsschutz steht in allem an oberster Stelle. Die Gottesdienstbesucherzahl unterliegt strengen Beschränkungen, die Hygieneauflagen sind aufwändig und die Gottesdienste selbst sollen so kurz wie möglich sein. Wir bitten alle Gemeindemitglieder – insbesondere die zur Risikogruppe gehörenden – auch weiterhin von der Möglichkeit einer häuslichen Sonntagsfeier Gebrauch zu machen und weiterhin auf Hilfen wie Gottesdienstübertragungen in Fernsehen oder Internet zurückzugreifen. Nach wie vor gilt: die Sonntagspflicht ist in dieser Situation aufgehoben.
In unserer Kirche werden nummerierte Sitzplätze ausgewiesen, die in der Anzahl den Vorgaben des Ordnungsamtes für die Größe von St. Donatus entsprechen. Das sind derzeit 50 Besucherplätze.
Bis auf weiteres gilt folgendes Gottesdienstangebot:
Sa 18.00 Uhr, So 10.00 Uhr, So 11.30 Uhr
Jeder Gottesdienstbesucher muss sich persönlich über Telefon unter Angabe seines Vor- und Nachnamens und seiner Telefonnummer im Pfarrbüro anmelden (Tel. 526210) und wird dann in eine Teilnehmerliste für die jeweils gewünschte Eucharistiefeier eingetragen.
Solange freie Plätze verfügbar sind, vergibt das Pfarrbüro diese nach Reihenfolge der Anmeldung. Jeder angemeldete Gottesdienstbesucher erhält eine Sitzplatznummer, mit der er sich beim Empfangsdienst am Kircheneingang registriert und mit der er dann auch seinen Sitzplatz findet. Nicht angemeldete Besucher können nur Zutritt erhalten, wenn noch Plätze verfügbar sind.
Abstandsgebot, Hygienevorschriften, das Tragen einer Mund-Nasen-Maske und allgemeine Rücksichtnahme werden unbedingt eingefordert. Ebenso ist den Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten.
Zugang und Ausgang sind getrennt: Der Zugang erfolgt durch das Hauptportal, der Ausgang durch die Seitenportale. Ein barrierefreier Zugang wird bei Bedarf durch den Ordnungsdienst ermöglicht.
Bis auf Weiteres werden außer den drei Sonntagsmessen keine anderen Gottesdienste angeboten.
Trauerfeiern dürfen unter denselben Auflagen abgehalten werden.