In Deutschland stehen ca. 9.200 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Demgegenüber gab es 2020 913 Organspenderinnen und Organspender. Deswegen stellt sich für jeden auch immer wieder die Frage: Will ich nach meinem Tod Organe spenden? Es ist wichtig, dass jede und jeder für sich diese Frage beantwortet und mit seinen Angehörigen bespricht und diese Entscheidung auch dokumentiert. Warum? Um den Angehörigen die Last dieser Entscheidung zu nehmen.
In Deutschland ist es nämlich so, dass nur demjenigen Organe entnommen werden dürfen, der zu seinen Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat. Wenn keine Zustimmung vorliegt, werden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Betroffenen gefragt. Sie müssen dann entscheiden - in Zeiten der Trauer und nicht selten des Schocks.
In den letzten Jahren wurde im Deutschen Bundestag diskutiert, ob diese sogenannte Entscheidungslösung von der Widerspruchslösung abgelöst wird. Es blieb aber bei der Entscheidungslösung die im neuen Gesetz am 16. März 2020 verabschiedet wurde.
Es soll voraussichtlich im ersten Quartal 2022 in Kraft treten. Zusätzlich zu den bisherigen Regelungen sollen die Bürger besser informiert und ein bundesweites Online-Organspenderegister eingerichtet werden. Informationen und Informationsmaterial sollen unter anderem über die Ausweisstellen von Bund und Ländern, durch Hausärzte, im Rahmen der Erste-Hilfe-Kurse im Vorfeld des Erwerbs der Fahrerlaubnis vermittelt werden.
Aber egal, welche Regelung in einem Staat besteht: Wichtig bleibt die persönliche Entscheidung – Ja oder Nein zur Organspende.
„Akt der Nächstenliebe“, der eine „freiwillige Entscheidung“ braucht
Die Organspende war ein Thema bei der Herbst-Vollversammlung 2019 der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda. Die deutschen Bischöfe würdigten die Organspende als einen „Akt der Nächstenliebe und Solidarität über den Tod hinaus“, der „höchste Anerkennung“ verdiene. Sie bekräftigten damit ihre wertschätzende Haltung, die sie auch schon in früheren Stellungnahmen zur Organspende formuliert haben.
Der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, sagte dazu bei der Abschluss-Pressekonferenz am 26. September 2019: „Eine Organspende muss also – wie der Begriff schon sagt – immer von einer freiwilligen Entscheidung getragen sein“. Eine gesellschaftliche Grundentscheidung, dass jeder Mensch grundsätzlich als Organspender anzusehen ist, solange er nicht ausdrücklich widerspricht, entspricht nicht dem christlichen Bild des selbstbestimmten Menschen, der in Freiheit und zugleich in der Verantwortung vor Gott und seinen Mitmenschen über sein Leben und seinen Körper Entscheidungen zu treffen hat. (dbk.de)
Möchte man nach ausführlicher Information und Treffen einer Entscheidung diese dokumentieren, so ist der Organspendeausweis eine einfache und effektive Möglichkeit. Auf der Rückseite können Details der Entscheidung dokumentiert werden.
Sie finden diese Ausweise am Schriftenstand unserer Kirche und können Sie auch gerne mitnehmen.