Unser Kirchenvorstand

Donatus-Kirchenvorstand

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Kirche auf materielle Mittel angewiesen, auf die Kirchensteuer und das örtliche Vermögen in den Kirchengemeinden. Dieses Vermögen zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden, ist die Aufgabe des Kirchenvorstandes.

Neben dem Pfarrgemeinderat ist der Kirchenvorstand das zweite wichtige Gremium der Kirchengemeinde. Er hat eine Fülle an Arbeit zu leisten und dementsprechend auch eine spürbare Verantwortung zu tragen. Der Kirchenvorstand ist nicht Gemeindeparlament, sondern Verwaltungsorgan, er ist zuständig für alle in der Gemeinde anfallenden vermögens- bzw. verwaltungsmäßigen und rechtlichen Angelegenheiten. Darüber hinaus wird der Kirchenvorstand tätig in allen Personalangelegenheiten der kirchengemeindlichen Angestellten. Hiervon ausgeschlossen ist das pastorale Personal.

Turnusgemäß werden alle drei Jahre fünf der zehn Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt. Unser Pfarrer ist sogenanntes geborenes Mitglied und automatisch der Vorsitzende des Kirchenvorstands.